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Steuererklärung im Alter

Steuererklärung im Alter

Fast in jedem Jahr beschließt das Kabinett für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland eine Rentenerhöhung. Durch diese Erhöhungen werden jährlich immer mehr Rentner steuerpflichtig. Dies ist vor allem der Fall, wenn Rentner zusätzlich zu ihrer Rente verschiedene Zusatzeinkünfte haben. Für diesen Personenkreis stellt sich die Frage, ob die Steuererklärung selbst gemacht werden sollte.

Rentner und Pensionäre sind teilweise zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet

Durch steigende Bezüge im Rentenalter werden immer mehr Rentner steuerpflichtig. Dies ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2020 wurde dieser Freibetrag für ledige Rentner mit 9.408 Euro festgesetzt. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften beträgt er 18.816 Euro. Rentner mit einem höheren Einkommen werden normalerweise vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn keine Aufforderung erfolgt, besteht eine Abgabepflicht der Steuererklärung. Geht keine Steuererklärung ein, kann das Finanzamt den Rentner zu einer Steuernachzahlung auffordern, die jährlich mit 6 Prozent verzinst wird. Zwangsgelder und Säumniszuschläge sind ebenfalls möglich.

Steuererklärungen können mittlerweile papierlos online erstellt werden

Rentner, die ihre Steuererklärung selbst machen möchten, benötigen dazu einen Computer und eine Steuersoftware. Empfehlenswert ist zum Beispiel die vielseitig verwendbare Software von Taxfix, die sogar die Steuererklärung auf dem Smartphone ermöglicht. Die vielseitigen Softwareprodukte sind mit wenigen Arbeitsschritten installiert und ermöglichen das einfache Eintragen der Beträge. Das Ausdrucken von Fragebögen in Papierform entfällt. Das System erinnert daran, wenn verschiedene Beiträge nicht angegeben wurden. Nach dem Ausfüllen wird bei nahezu allen Steuerprogrammen angezeigt, wie hoch die Nachzahlung respektive die Rückzahlung ist.

Auch der Staat hilft Rentnern bei der Abgabe der Steuererklärung

Seit Juni 2021 stellt auch die Bundesregierung eine Hilfe zur Steuererklärung für Rentner zur Verfügung. Das Projekt „Steuerlotse“ unterstützt Rentner und Pensionäre, die einmal pro Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder möchten. Wie bei einer Software erfolgt die Steuererklärung digital und ist an realen Problemen, die beim Ausfüllen auftauchen können, orientiert. Der Service des Bundes ist kostenlos. Allerdings ist dieses Angebot nur an Rentner und Pensionäre gerichtet, die keine Nebeneinkünfte haben. Die Steuererklärung wird dann einfach online an die zuständigen Finanzbehörden gesendet. Zur Übermittlung der Daten ist der Steuerlotse mit der ELSTER-Schnittstelle „ERiC“ (Elster Rich Client) verbunden.

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind auch für Rentner und Pensionäre tätig

Nicht jeder Rentner hat einen Computer oder kommt mit den modernen Endgeräten zurecht. Selbstverständlich können sich die Rentner an einen der zahlreichen Lohnsteuerhilfevereine wenden. In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 8000 Beratungsstellen. Die Lohnsteuerhilfevereine sind ausschließlich für Angestellte, Arbeitnehmer und Rentner tätig. Der Gang zu einem Steuerberater ist ebenfalls möglich. Wie ein Lohnsteuerhilfeverein bieten Steuerberater viele Leistungen an. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Die Prüfung, welche steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen und ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss
  • Das Erstellen der Steuererklärung mit einem voraussichtlichen Steuerergebnis
  • Die Beratung zur aktuellen Besteuerung von Renten und Pensionen
  • Die Beantragung von Steuerermäßigungen

Sobald der Steuerbescheid von der Finanzbehörde ergeht, übernimmt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die genaue Prüfung. Werden von den Fachleuten Fehler festgestellt, kann ein Widerspruch beim Finanzamt eingelegt werden.