Mobbing am Arbeitsplatz ist sehr belastend und kann krank machen. In diesem Artikel liest du, welche (auch rechtlichen) Maßnahmen du dagegen ergreifen kannst.
Was fällt unter Mobbing am Arbeitsplatz?
Ursprünglich wurde der Begriff „Mobbing“ verwendet, um zu beschreiben, wenn sich Tiere gegenüber einem überlegenen Fressfeind zusammenschließen und diesen attackieren, beispielsweise Gänse gegen einen Fuchs.
Heute wird Mobbing eher verwendet, um menschliches Verhalten zu beschreiben. Eine Stichelei, ein Streich oder psychologischer Terror, um die betroffene Person aus der Firma „zu ekeln“ – all dies kann unter den Begriff fallen. Jedoch ist nicht jeder Vorfall, der einem nicht gefällt, gleich Mobbing. So ist es zum Beispiel nicht automatisch Mobbing, weil man vom Chef nicht gegrüßt wird. Das LAG Rheinland-Pfalz entschied, dies sei zwar unhöflich, aber eben doch eine subjektive Empfindung.
In der Forschung und in der Rechtsprechung sind vier Elemente anerkannt, die erfüllt sein müssen, damit es sich um Mobbing handelt:
- Der/die Betroffene wird von Kollegen oder Vorgesetzten angefeindet, schikaniert oder diskriminiert.
- Die angegriffene Person ist unterlegen, beispielsweise weil sie einer Mehrzahl an Angreifern gegenüber steht
- Die angreifenden Handlungen werden systematisch und über einen erheblichen Zeitraum hinweg vorgenommen. Einmalige Aktionen reichen also nicht aus, um als Mobbing kategorisiert zu werden. Als Faustregel kann ein Monat (oder länger) gelten.
- Die angreifenden Handlungen sind rechtswidrig, d.h. es gibt keine Rechtfertigung dafür.
Zum Mobbing können mehrere Handlungen gehören. Darunter fallen unter Umständen
- Versetzungen ohne Grund,
- soziale Isolation,
- Vorenthalten von Informationen,
- Verleumdungen
- oder gar sexuelle Belästigungen.
Was wirkt sich Mobbing auf betroffene Personen aus?
Mobbing ruft bei den Betroffenen viele negative Gefühle hervor. Die meisten Menschen fühlen sich ausgeschlossen und leiden unter den folgenden Nebenerscheinungen:
- starke Verschlechterung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
- fehlende Motivation
- Nervosität und Rückzug
- innere Kündigung (bezeichnet den innerlichen Abschluss mit der Arbeitsstelle)
- Konzentrationsschwächen
Aber auch auf das Privatleben kann sich Mobbing am Arbeitsplatz auswirken. Es kann dazu führen, dass sich Betroffene unausgeglichen und sozial isoliert fühlen. Mobbing kann sogar zu Depressionen führen.
Insgesamt erkranken knapp 44 Prozent der Opfer von Mobbing, davon die Hälfte (also rund 22 Prozent) länger als sechs Wochen. Das hat auch finanzielle Auswirkungen: Der Deutsche Gewerkschaftsbund schätzt, dass ein durch Mobbing bedingter Fehltag zwischen 100 und 400 Euro Kosten verursacht.
Was kannst du gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternehmen?
Folgende Maßnahmen kannst du gegen Mobbing am Arbeitsplatz treffen:
- Suche dir Verbündete. Gemeinsam ist es immer einfacher, gegen Ungerechtigkeit vorzugehen.
- Vertraue dich einem Freund außerhalb deines Arbeitsumfelds an. Dies hilft nicht nur, dir den Ärger von der Seele zu reden, du findest auch einen neutralen Ansprechpartner.
- Manchmal kann es helfen, dich mit den „Rädelsführern“ auszusprechen. Dabei solltest du jedoch darauf achten, dass du dein Gegenüber nicht „überrumpelst“. Bitte einen der Kollegen, mit denen du Probleme hast, um ein persönliches Gespräch. Sprich ruhig, aber deutlich an, dass du dich isoliert und gemobbt fühlst und woran dies liegt. Manche Konflikte können so geklärt werden, bevor sie eskalieren.
- Informiere deine Vorgesetzten und – falls vorhanden – den Betriebsrat. In den meisten großen Unternehmen gibt es spezielle Beauftragte. Vielleicht kann eine unbeteiligte Personen im Konflikt zwischen euch vermitteln. Versuche auch hier, so sachlich und ruhig wie möglich zu berichten.
- Konsultiere einen Arzt, sobald du krankheitsbedingte Erscheinungen feststellst, die unter Umständen auf Mobbing zurückzuführen sind.
- Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und der Konflikt nicht lösbar ist, solltest du auch vor einer Kündigung nicht zurückschrecken. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
Mobbing am Arbeitsplatz: Diese rechtlichen Möglichkeiten hast du
- Solltest du deinen Arbeitgeber über die mobbingrelevanten Vorfällen informiert haben und seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen (sprich: den/die Mobber nicht konfrontieren), so hast du unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz. Um diesen einzufordern, solltest du dich von einem Arbeitsrechtler oder zumindest einer anderen Person, die sich juristisch auskennt, beraten lassen.
- Wirst du aufgrund deiner Herkunft, sexueller Identität, deines Geschlechts, deiner Religion oder einer Behinderung, so kann das gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Auch hier solltest du dir anwaltlichen Rat einholen.