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Kontaktverbot: Das ist der Unterschied zur Ausgangssperre

Das Kontaktverbot wurde aufgrund des Coronavirus in Deutschland verhängt. In einigen Bundesländern herrscht sogar eine Ausgangssperre. Doch was bedeutet das? Und was sind die Unterschiede zwischen beiden Maßnahmen?

Kontaktverbot: Diese Regeln sind wichtig

Das Coronavirus hat mittlerweile auch Deutschland eingeholt. Soziale Kontakte sollen eingeschränkt und das Virus auf diese Weise eingedämmt werden. Folgende Regeln kennzeichnen das Kontaktverbot, das deutschlandweit mindestens bis zum 19. April andauern soll:

  • Soziale Kontakte: Die sozialen Kontakte sollen so weit wie möglich reduziert werden.
  • Mindestabstand: In der Natur darfst du dich nur zu zweit bzw. mit im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern bewegen. Der Abstand zu anderen Passanten muss allerdings mindestens 1,5 m betragen, am besten zwei Meter.
  • Wichtige Wege weiterhin erlaubt: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, wichtige Termine und Spaziergänge sind nach wie vor erlaubt.
  • Partys: Feiern jeglicher Art, ob im privaten oder öffentlichen Raum, sind verboten.
  • Schließung von Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben: Restaurants, Cafés, Bars etc. sind bis auf Weiteres geschlossen. Speisen und Getränke können mitgenommen oder nach Hause geliefert werden. Gleiches gilt auch für Dienstleistungbetriebe, die sich auf Körperpflege spezialisieren. Einzige Ausnahme stellen medizinische Einrichtungen dieser Art dar.
  • Hygienevorschriften in Betrieben: Die Hygienevorschriften sollen in allen Betrieben dringend eingehalten und nötige Schutzmaßnahmen für alle Mitarbeitenden getroffen werden.

Homeoffice ist übrigens nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, sofern dies möglich ist.

Kontaktverbot: Unterschied zur Ausgangssperre

Die Bundesregierung hat sich auf ein Kontaktverbot für das ganze Land geeinigt. Einige Bundesländer wie Bayern, Sachsen und Saarland gehen abe rnoch weiter und haben eine Ausgangssperre verhängt.

Anders als beim Kontaktverbot ist bei der Ausgangssperre in Bayern das Verlassen der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses ohne triftigen Grund verboten. Damit sind beispielsweise der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, Tanken, Geld abheben oder ein Arztbesuch erlaubt – aber nur mit Personen aus dem gleichen Hausstand. Auch Sport und Bewegung sind erlaubt, achte jedoch imer auf den Mindestabstand. Auch darfst du dich nicht zum Beispiel stundenlang auf einer Parkbank ausruhen oder dich dort mit Freunden treffen, trotz Abstand. Ansonsten drohen Geldbußen.

Ganz gleich, ob im Moment ein Kontaktverbot oder eine Ausgangssperre herrscht: Gerade in Zeiten des Coronavirus ist es besonders wichtig, weites gehend zu Hause zu bleiben und unnötige Wege zu vermeiden. Vermeide an Ostern Verwandtenbesuche und halte Hygienevorschriften wie regelmäßiges Händewaschen ein. So schützt du dich und deine Mitmenschen vor einer möglichen Infizierung durch das Virus.